Information zu Ihrer elektronischen Patientenakte
Folgendes gilt sollten Sie gesetzlich versichert sein:
Sie haben eine elektronische Patientenakte.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) einzustellen. Das sind Befundberichte zu aktuellen Untersuchungen und Therapien, die wir bei Ihnen durchgeführt haben. Das sind Laborbefunde, aber auch Arztbriefe, die wir an Ihre mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzte schicken. Weitere Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung stellen wir auf Anfrage für Sie ein, wenn sie uns elektronisch vorliegen und von unserer Praxis erhoben wurden.
Sie haben das Recht zum Widerspruch.
Das ist gut zu wissen, vor allem wenn es um besonders sensible Informationen geht. Das sind insbesondere Daten bei psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen. Sollten Sie eine Übertragung dieser Daten in Ihre elektronische Patientenakte nicht wünschen, sprechen Sie uns bitte an. Eine mündliche Erklärung gegenüber Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin reicht aus, dann befüllen wir Ihre ePA nicht.
Die Praxis hat 90 Tage Zugriff auf Ihre Akte.
Nach dem Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte erhält die Praxis 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA. Über die App Ihrer Krankenkasse können Sie den Zugriff aber auch schon früher verbieten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Quelle: KBV (redaktionell erweitert)